ROADTRIP-Motorradreisen WIR.LIEBEN.KURVEN.
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AGB von ROADTRIP-Motorradreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                             
1. Anmeldung

Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, oder per Mail erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Rückbestätigung des Veranstalters zustande, die formfrei erfolgen kann.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung. In jedem Falle muss die Bezahlung vor Reiseantritt erfolgt sein.  Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung.
Ihre Zahlungen sind durch den der Buchungsbestätigung beigelegten Sicherungsschein im Sinne § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuches abgesichert.

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der  Internetseite und der Reisebestätigung von ROADTRIP-Motorradreisen.
A) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter  behält sich vor, die Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés durch gleichwertige zu ersetzen.
B) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 4 Wochen vor Anreise in Kenntnis zu setzen.
C) Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n zumutbaren Zimmergenossen/in zu finden. Sollten keine weiteren Buchungen für ein Doppelzimmer vorliegen, werden wir ein Einzelzimmer reservieren.
D) Die Buchung eines Doppelzimmers beinhaltet immer die Buchung eines halben Doppelzimmers, welches mit einem weiteren Zimmerpartner belegt wird.

4. Nicht enthaltene Leistungen                                   

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht inklusive.

5. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden

A) Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung.
B) Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnet:
bis 61 Tage Anreise 10% des Reisepreises (mind. 25,00 €)
bis 45 Tage vor Anreise 25% des Reisepreises
bis 31 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Anreise 75% des Reisepreises
bis 7 Tage vor Anreise 90% des Reisepreises
Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.
C) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.
D) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.
E) Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten, jedoch zusätzlich buchbar und wird empfohlen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
A) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 4 Personen. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.
B) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze).

7. Der Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn

A) der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.
B) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.

8. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen

Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann der Veranstalter den Vertrag für ungültig erklären. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tourpreises.

9. Nicht beanspruchte Leistungen

Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist, für Schäden die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen , soweit die Haftung für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist.

11. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten.

12. Bild, Film- und Videomaterial

Der Veranstalter ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos, Dias und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.

13. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der Veranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

14. Reiseveranstalter

Veranstalter ist, soweit nicht anders angegeben:
ROADTRIP-Motorradreisen
Dorothee Schwarzrock
Im Alten Hof 7
53797 Lohmar

15. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, Köln. Andernfalls gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.

16. Haftungsverzichtserklärung

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.

Lohmar, 01.01.2016

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